Eintrittsermäßigungen bei Konzerten des Passauer Studentenchors

Der Passauer Studentenchor übernimmt folgende Ermäßigungen bei den Konzerteintrittskarten von den Stellen staatlicher Kulturförderung:

  1. Personen mit Behinderung
    • Um diese Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen »EB«, »Bl«, »VB« oder »B« vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Kombination verschiedener Merkmale nicht möglich ist, auch eine Kombination mit anderen Ermäßigungsaktionen. Ermäßigte Karten für Schwerbehinderte sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis. Der Platz für die Begleitperson befindet sich grundsätzlich neben dem Platz für den Schwerbehinderten; er kann nicht gegen einen anderen Platz ausgetauscht werden, sofern es feste Platznummerierungen gibt.
    • Personen mit Schwerbehinderung: Personen mit Schwerbehinderung erhalten die Ermäßigung. Ist eine Begleitung nachgewiesen (Kennzeichen „B“), erhält die Begleitperson freien Eintritt.
    • Rollstuhlfahrer: Rollstuhlfahrer erhalten kostenlosen Eintritt. Der Sitzplatz für eine Begleitperson ist ermäßigt erhältlich.
    • Sehbehinderte: Personen mit Sehbehinderung (Vermerk »Bl« im Behindertenausweis) und ihre Begleitperson erhalten den ermäßigten Kartenpreis.
    • Kriegsbeschädigte: Schwerkriegs-, Wehrdienst- und KZ-Beschädigte (Vermerk »EB« oder »VB«) und ihre Begleitperson erhalten den ermäßigten Kartenpreis.
  2. Schüler/Studenten
    • Diese Kategorie gilt auch für Absolventen eines freiwilligen Jahres und Wehrdienstleistende (jeweils bis zum vollendeten 27. Lebensjahr).